Sitzung: 19.10.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Dem Bauvorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung zugestimmt.
Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO wird eine Ausnahme erteilt.