Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Erteilung von Auflagen, die Baugenehmigung zu erteilen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Abstandsflächen wird entsprechend der vorgelegten Begründung eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zugelassen.