Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.      Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.      Wegen der Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Höhe um 1,20 m wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB aus betriebstechnischen Gründen und da die Gebäude weit unter der festgesetzten Wandhöhe bleiben, erteilt.

 

3.      Für die weitere Prüfung sind noch die technischen Nachweise: GFZ-Berechnung, Darstellung der Abstandsflächen und der genauen Grundstücksgrenzen, Stellplatznachweis, Freiflächengestaltungsplan, schallschutztechnische Betriebsbeschreibung bzw. Immissionsschutzgutachten, Darstellung der Hauptwasserleitung sowie die Entwässerungspläne vorzulegen.