Sitzung: 16.11.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Wegen der Überschreitung der im
Bebauungsplan festgelegten Höhe um 1,20 m wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2
BauGB aus betriebstechnischen Gründen und da die Gebäude weit unter der
festgesetzten Wandhöhe bleiben, erteilt.
3. Für die weitere Prüfung sind noch die
technischen Nachweise: GFZ-Berechnung, Darstellung der Abstandsflächen und der
genauen Grundstücksgrenzen, Stellplatznachweis, Freiflächengestaltungsplan, schallschutztechnische
Betriebsbeschreibung bzw. Immissionsschutzgutachten, Darstellung der
Hauptwasserleitung sowie die Entwässerungspläne vorzulegen.