Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Die Neuerrichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Schwober am Berg 1 ist entsprechend den vorgelegten Planunterlagen des Planungsbüros Hiederer vom 02.11.2017 grundsätzlich planungsrechtlich zulässig. Der Neubau hat sich in Kubatur und der äußeren Gestalt am bestehenden Gebäude zu orientieren. Die in den Planunterlagen dargestellten insgesamt 8 größeren Dachgauben widersprechen jedoch dem bisherigen landwirtschaftlichen Erscheinungsbild und sind deshalb zu reduzieren. Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezüglich mit dem Antragsteller entsprechende weitere Abstimmungsgespräche zu führen.