Sitzung: 25.09.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Die Kaiserstraße ist auf der Restlänge von 193 m gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu widmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen.