Sitzung: 25.09.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die Einwendungen der
Unteren Naturschutzbehörde voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie
folgt:
Die formale Einstellung der im Bereich Burghartsöd geplanten Ökokontofläche
erfolgt durch ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro in allernächster
Zeit. Nachdem die notwendigen Vorgespräche und Abstimmungen bereits
durchgeführt wurden, geht die Stadt davon aus, dass gegen eine entsprechende
Darstellung als Ökokonto keine Bedenken bestehen. Sollte sich bei der Prüfung
durch die Untere Naturschutzbehörde tatsächlich ein höherer Flächenbedarf
ergeben, wird der Bebauungsplan selbstverständlich angepasst. Zur Vermeidung
einer für den Vorhabensträger problematischen Zeitverzögerung hält es der
Stadtrat aber für vertretbar, den Bebauungsplan in der nun ausgelegten Form als
Satzung zu beschließen.
2. Nach Würdigung der Stellungnahme der
Unteren Naturschutzbehörde entsprechend der Ziffer 1 des Beschlusses beschließt
der Stadtrat der Stadt Traunstein gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB,
Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den
Bebauungsplan zur Erweiterung des bestehenden großflächigen
Einzelhandelsbetriebes (Baumarkt) auf dem Grundstück Gewerbegebiet Haslacher
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bestehend aus der Planzeichnung
einschließlich der Begründung in der Fassung vom 26.06.2013 als
Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren mit der amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.