Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt die Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:


Die formale Einstellung der im Bereich Burghartsöd geplanten Ökokontofläche erfolgt durch ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro in allernächster Zeit. Nachdem die notwendigen Vorgespräche und Abstimmungen bereits durchgeführt wurden, geht die Stadt davon aus, dass gegen eine entsprechende Darstellung als Ökokonto keine Bedenken bestehen. Sollte sich bei der Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde tatsächlich ein höherer Flächenbedarf ergeben, wird der Bebauungsplan selbstverständlich angepasst. Zur Vermeidung einer für den Vorhabensträger problematischen Zeitverzögerung hält es der Stadtrat aber für vertretbar, den Bebauungsplan in der nun ausgelegten Form als Satzung zu beschließen.

 

2.     Nach Würdigung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde entsprechend der Ziffer 1 des Beschlusses beschließt der Stadtrat der Stadt Traunstein gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

Bebauungsplan zur Erweiterung des bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Baumarkt) auf dem Grundstück Gewerbegebiet Haslacher Feld 7

 

        bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der Begründung in der Fassung vom 26.06.2013 als

 

Satzung.

 

        Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.