Sitzung: 25.09.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Nachdem im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen oder Bedenken vorgebracht wurden, beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den
Plan zur Änderung
des Bebauungsplans „Oberhaid“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 92 und 92/12
der Gemarkung Haslach an der Hochfellnstraße
bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung des Dipl.-Ing. Parzinger vom 11.06.2013 als
Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.