Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Nachdem im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen oder Bedenken vorgebracht wurden, beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Plan zur Änderung des Bebauungsplans „Oberhaid“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 92 und 92/12 der Gemarkung Haslach an der Hochfellnstraße

 

bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung des Dipl.-Ing. Parzinger vom 11.06.2013 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.