Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Präambel:

Barrierefreiheit heißt, dass insbesondere Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten
und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote wie auch Internetseiten so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind, dass auch gehörlose Menschen an Veranstaltungen teilhaben können.

 

Der Stadtrat ist sich bewusst, dass insbesondere die Gestaltung des öffentlichen Raumes, die Ausgestaltung und Ausstattung städtischer Einrichtungen, Straßenausbau- und
-erschließungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen an und in städtischen Gebäuden nach deren Fertigstellung in der jeweils gewählten Ausführungsform zum Teil über Jahrzehnte genutzt werden und somit „zum Bestand“ in den Folgejahren werden.

Die Barrierefreiheit ist dabei ein zentrales Leitinstrument im Sinne eines grundlegenden infrastrukturellen Komfortangebotes, das sich an alle Nutzerinnen und Nutzer aller
Alters-/Gruppen richtet. Ziel ist die nachhaltige und zukunftsfähige Steigerung der Qualität der Angebote der Stadt Traunstein und des öffentlichen Raumes sowie der Verbesserung dessen Komforts. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass dies sich stetig verändernde Daueraufgaben sind, die sich permanent und nachhaltig fort- und weiterentwickeln müssen, weshalb bei Entscheidungen insbesondere jeweils die neuesten technischen Lösungen,
die neuesten spezifischen wissenschaftlichen Erkenntnisquellen, die den Stand der Technik wiedergeben und deren Anwendung in Regelwerken empfohlen werden, zugrunde zu legen sind und/oder nach praktischen, alltagstauglichen Lösungsstrategien zu suchen ist.

Der Stadtrat ist sich bewusst, dass der Abbau von Barrieren ein wichtiger Schlüssel
für den Erhalt der Zukunftsfähigkeit und die Steigerung der Attraktivität der Stadt ist.

 

Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss mit der Selbstverpflichtung des Stadtrates und der Stadtverwaltung, dass bei allen zukünftigen Maßnahmen und Vorhaben der Stadt Traunstein dem Thema Barrierefreiheit der größtmögliche Stellenwert einzuräumen ist,
bei Ausschreibungen und Vergaben die Projekte weitmöglich barrierefrei zu planen und auszuführen sind, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.