Sitzung: 23.11.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Präambel:
Barrierefreiheit heißt, dass insbesondere Gebäude und öffentliche
Plätze, Arbeitsstätten
und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote
wie auch Internetseiten so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde
Hilfe zugänglich sind, dass auch gehörlose Menschen an Veranstaltungen
teilhaben können.
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass insbesondere die Gestaltung des
öffentlichen Raumes, die Ausgestaltung und Ausstattung städtischer
Einrichtungen, Straßenausbau- und
-erschließungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen an und in städtischen Gebäuden nach
deren Fertigstellung in der jeweils gewählten Ausführungsform zum Teil über
Jahrzehnte genutzt werden und somit „zum Bestand“ in den Folgejahren werden.
Die Barrierefreiheit ist dabei ein zentrales Leitinstrument im Sinne
eines grundlegenden infrastrukturellen Komfortangebotes, das sich an alle
Nutzerinnen und Nutzer aller
Alters-/Gruppen richtet. Ziel ist die nachhaltige und zukunftsfähige Steigerung
der Qualität der Angebote der Stadt Traunstein und des öffentlichen Raumes
sowie der Verbesserung dessen Komforts. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass
dies sich stetig verändernde Daueraufgaben sind, die sich permanent und
nachhaltig fort- und weiterentwickeln müssen, weshalb bei Entscheidungen
insbesondere jeweils die neuesten technischen Lösungen,
die neuesten spezifischen wissenschaftlichen Erkenntnisquellen, die den Stand
der Technik wiedergeben und deren Anwendung in Regelwerken empfohlen werden,
zugrunde zu legen sind und/oder nach praktischen, alltagstauglichen
Lösungsstrategien zu suchen ist.
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass der Abbau von Barrieren ein
wichtiger Schlüssel
für den Erhalt der Zukunftsfähigkeit und die Steigerung der Attraktivität der
Stadt ist.
Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss mit der Selbstverpflichtung
des Stadtrates und der Stadtverwaltung, dass bei allen zukünftigen Maßnahmen
und Vorhaben der Stadt Traunstein dem Thema Barrierefreiheit der größtmögliche
Stellenwert einzuräumen ist,
bei Ausschreibungen und Vergaben die Projekte weitmöglich barrierefrei zu
planen und auszuführen sind, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich
ist.