Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 4, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     In Ergänzung des Beschlusses vom 26.10.2017 nimmt der Stadtrat das Ergebnis der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nochmals voll inhaltlich zur Kenntnis. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geäußerten Bedenken wurden intern ausgewertet und bei der Fortschreibung und Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes, der Begründung sowie des Umweltberichts berücksichtigt.

 

2.     Nach Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit und der vorliegenden Gutachten

 

·         Steger & Partner GmbH, 4879/B1/hu „Prognose der von den bestehenden Sportanlagen sowie den Straßen in der Umgebung verursachten Geräuschimmissionen“ vom 31.08.2016, ergänzt durch das Schreiben 4879/L3/hu „Auf das Plangebiet einwirkende Geräuschimmissionen einer Eisstockbahn sowie einer Schießanlage“ vom 21.03.2017, das Schreiben 4879/L10/hu „Auswirkungen der aktuellen Änderung der 18. BImSchV sowie Prüfung der Geräuschimmissionen des Hundeplatzes im Planungsgebiet“ vom 10.07.2017 und das Schreiben 4879/L11hu „Anpassung der Festsetzungen zum baulichen Schallschutz an den aktuellen Plan- und Berechnungsstand“ vom 20.07.2017

 

·         Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, Baugrundgutachten vom 02.08.2016

 

·         Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, GEOTECHNISCHE STELLUNGNAHME zu möglichen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse vom 14.11.2016

 

·         Geotechnische Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse, 1. Folgebericht, Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, 10.11.2017

 

·         Fortschreibung Stellungnahme Grundwasser, Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, 10.11.2017

 

·         Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Überschwemmungsgebiet Traun/ Röthelbach“, Bericht vom 24.08.2017

 

·         Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Überschwemmungsgebiet Traun/ Röthelbach, Lastfallbetrachtung HQ-Extrem“, Ergänzungsbericht zum Bericht Hydrotechnisches Gutachten Röthelbach/ Traun vom 24.08.2017

 

·         Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Überschwemmungsgebiet Traun/ Röthelbach, Lastfallbetrachtung Versagensfall Röthelbachweiher“, Ergänzungsbericht zum Bericht Hydrotechnisches Gutachten Röthelbach/ Traun vom 24.08.2017

 

·         Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Oberflächenabfluss, Untersuchung – Oberflächenabfluss aus der Fläche“, Bericht vom 04.09.2017

 

·         Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten „Oberflächenabfluss Schmuckgraben“, Bericht vom 24.08.2017

 

·         Aquasoli Ingenieurbüro, Bericht „Entwässerung der befestigten Flächen des Neubaugebietes Daxerau, Flurnummern 524, 525/1 Gemarkung Hochberg Traun“, mit der Anlage „Schnitt Entwässerungskonzept“ vom 04.09.2017

·         Modus Consult Ulm GmbH, Verkehrstechnische Untersuchung „Bebauungsplanverfahren Wohnbebauung Daxerau in Traunstein“ vom 15.08.2017

 

·         INGEVOST, Kurzgutachten zu den verkehrlichen Wirkungen der Planungen in der Daxerau vom 23.02.2017

 

·         Dr. Christof Manhart, Gutachten „Naturschutzrechtliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Bebauungsplan Daxerau“ vom 01.03.2017


billigt der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans „Daxerau“ der Stadt Traunstein entsprechend Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15.11.2017.


Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „Daxerau“ unter Einbeziehung der vorliegenden Gutachten, nach Abschluss der erforderlichen Verträge (siehe Ziffer 3 und 4), auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit einzuholen.

 

3.     Für das Bebauungsplangebiet Daxerau soll ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden. Damit kann eine zügige Herstellung der Erschließungsanlagen und der öffentlichen Abwasserleitung im Bebauungsplangebiet gewährleistet werden. Der städtische Haushalt wird insoweit nicht belastet, weil die Erschließungskosten in voller Höhe vom Erschließungsträger zu übernehmen sind. Die Kosten für die Erstellung der öffentlichen Abwasserleitung im Bebauungsplangebiet werden mit den im Plangebiet anfallenden Kanalherstellungsbeiträgen verrechnet.


Diesbezüglich laufen dazu Gespräche mit der Chiemgau Concept GmbH & Co. KG, die als Erschließungsträger auftritt. Vertreten wird die Chiemgau Concept GmbH & Co. KG durch Herrn Straßer.


Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis.


Die Verwaltung wird beauftragt, einen unterschriftsreifen Erschließungsvertrag zu entwerfen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den notariell zu beurkundenden Vertrag zu unterzeichnen.

 

4.     Die Ausweisung des Baugebietes Daxerau bedingt auch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen (Gehweg zum Schwimmbad Steg, Lichtsignalanlage an der Einmündung der Kreisstraße TS 29 in die Bundesstraße 306, Gehweg entlang der Kreisstraße TS 29 in Ost-West-Richtung nördlich der geplanten Bebauung, Durchführung und Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan, Durchführung von Grundwasserausgleichsmaßnahmen).


Diesbezüglich laufen ebenfalls Gespräche mit der Chiemgau Concept GmbH & Co. KG, die hier als Vorhabenträger auftritt.


Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unterschriftsreife städtebauliche Verträge zu entwerfen.