Sitzung: 23.11.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 4, Anwesend: 23
Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. In Ergänzung des Beschlusses vom 26.10.2017
nimmt der Stadtrat das Ergebnis der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nochmals
voll inhaltlich zur Kenntnis. Die von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geäußerten Bedenken wurden intern
ausgewertet und bei der Fortschreibung und Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes,
der Begründung sowie des Umweltberichts berücksichtigt.
2. Nach Würdigung des Ergebnisses der
vorgezogenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit und der vorliegenden Gutachten
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Steger & Partner GmbH, 4879/B1/hu „Prognose der
von den bestehenden Sportanlagen sowie den Straßen in der Umgebung verursachten
Geräuschimmissionen“ vom 31.08.2016, ergänzt durch das Schreiben 4879/L3/hu
„Auf das Plangebiet einwirkende Geräuschimmissionen einer Eisstockbahn sowie
einer Schießanlage“ vom 21.03.2017, das Schreiben 4879/L10/hu „Auswirkungen der
aktuellen Änderung der 18. BImSchV sowie Prüfung der Geräuschimmissionen des
Hundeplatzes im Planungsgebiet“ vom 10.07.2017 und das Schreiben 4879/L11hu
„Anpassung der Festsetzungen zum baulichen Schallschutz an den aktuellen Plan-
und Berechnungsstand“ vom 20.07.2017
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Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, Baugrundgutachten
vom 02.08.2016
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Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, GEOTECHNISCHE
STELLUNGNAHME zu möglichen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse vom
14.11.2016
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Geotechnische
Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse, 1.
Folgebericht, Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, 10.11.2017
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Fortschreibung
Stellungnahme Grundwasser, Dipl.-Ing. Bernd Gebauer GmbH, 10.11.2017
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Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten
„Überschwemmungsgebiet Traun/ Röthelbach“, Bericht vom 24.08.2017
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Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten
„Überschwemmungsgebiet Traun/ Röthelbach, Lastfallbetrachtung HQ-Extrem“,
Ergänzungsbericht zum Bericht Hydrotechnisches Gutachten Röthelbach/ Traun vom
24.08.2017
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Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten
„Überschwemmungsgebiet Traun/ Röthelbach, Lastfallbetrachtung Versagensfall
Röthelbachweiher“, Ergänzungsbericht zum Bericht Hydrotechnisches Gutachten
Röthelbach/ Traun vom 24.08.2017
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Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten
„Oberflächenabfluss, Untersuchung – Oberflächenabfluss aus der Fläche“, Bericht
vom 04.09.2017
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Aquasoli Ingenieurbüro, Hydrotechnisches Gutachten
„Oberflächenabfluss Schmuckgraben“, Bericht vom 24.08.2017
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Aquasoli Ingenieurbüro, Bericht „Entwässerung der
befestigten Flächen des Neubaugebietes Daxerau, Flurnummern 524, 525/1
Gemarkung Hochberg Traun“, mit der Anlage „Schnitt Entwässerungskonzept“ vom
04.09.2017
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Modus Consult Ulm GmbH, Verkehrstechnische
Untersuchung „Bebauungsplanverfahren Wohnbebauung Daxerau in Traunstein“ vom
15.08.2017
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INGEVOST, Kurzgutachten zu den verkehrlichen
Wirkungen der Planungen in der Daxerau vom 23.02.2017
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Dr. Christof Manhart,
Gutachten „Naturschutzrechtliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP) Bebauungsplan Daxerau“
vom 01.03.2017
billigt der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans „Daxerau“ der Stadt
Traunstein entsprechend Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung
vom 15.11.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „Daxerau“ unter
Einbeziehung der vorliegenden Gutachten, nach Abschluss der erforderlichen Verträge (siehe Ziffer 3 und 4), auszulegen
und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit einzuholen.
3. Für das Bebauungsplangebiet Daxerau soll
ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden. Damit kann eine zügige
Herstellung der Erschließungsanlagen und der öffentlichen Abwasserleitung im
Bebauungsplangebiet gewährleistet werden. Der städtische Haushalt wird insoweit
nicht belastet, weil die Erschließungskosten in voller Höhe vom
Erschließungsträger zu übernehmen sind. Die Kosten für die Erstellung der
öffentlichen Abwasserleitung im Bebauungsplangebiet werden mit den im
Plangebiet anfallenden Kanalherstellungsbeiträgen verrechnet.
Diesbezüglich laufen dazu Gespräche mit der Chiemgau Concept GmbH & Co. KG,
die als Erschließungsträger auftritt. Vertreten wird die Chiemgau Concept GmbH
& Co. KG durch Herrn Straßer.
Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen unterschriftsreifen Erschließungsvertrag
zu entwerfen. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, den notariell zu beurkundenden Vertrag zu
unterzeichnen.
4. Die Ausweisung des Baugebietes Daxerau
bedingt auch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen (Gehweg zum Schwimmbad
Steg, Lichtsignalanlage an der Einmündung der Kreisstraße TS 29 in die
Bundesstraße 306, Gehweg entlang der Kreisstraße TS 29 in Ost-West-Richtung
nördlich der geplanten Bebauung, Durchführung und Sicherung von
Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan, Durchführung von
Grundwasserausgleichsmaßnahmen).
Diesbezüglich laufen ebenfalls Gespräche mit der Chiemgau Concept GmbH &
Co. KG, die hier als Vorhabenträger auftritt.
Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, unterschriftsreife städtebauliche Verträge
zu entwerfen.