Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.      Der Satz für die kalkulatorische Verzinsung wird ab dem Jahr 2018 auf 4 % p. a. abgesenkt.

 

2.      Eine Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlageteile erfolgt auch weiterhin nicht.

 

3.      Eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte erfolgt ebenfalls weiterhin nicht.

 

4.      Die Nachkalkulation umfasst den Zeitraum 2014 - 2017. Die Gebührenbedarfsberechnung umfasst den Zeitraum 2018 - 2021.

 

5.      Die als Anlage beigefügte Neufassung der Entwässerungssatzung wird beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige EWS vom 01.01.2002 außer Kraft. Die Anlage ist Bestandteil der Niederschrift.

 

6.      Die als Anlage beigefügte Neufassung der BGS/EWS wird beschlossen. Diese tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige BGS/EWS vom 01.12.2001 außer Kraft. Die Anlage ist Bestandteil der Niederschrift.

 

7.      Für Grundstücke in den Bauquartieren Schwober/Höfen und Schmidham, für die die Beitragspflicht zum Kanalherstellungsbeitrag erstmals im Jahre 2018 entsteht, wird der Kanalherstellungsbeitrag nach den Vorgaben der ab 01.01.2018 geltenden BGS zur EWS berechnet. Diesem Beitrag wird der Beitrag gegenüber gestellt, der sich ergibt, wenn als Berechnungsgrundlage der bis Ablauf des 31.12.2017 geltende Beitragssatz angesetzt wird. Der Unterschiedsbetrag wird wegen Vorliegen von Gründen sachlicher Unbilligkeit erlassen. Das gleiche ist auch für die Erstattungen der Kosten für die Grundstücksanschlüsse anzuwenden.