Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Dem beantragten Umfang des Neubauvorhabens entsprechend den vorgelegten Plänen wird planungsrechtlich zugestimmt.

        Die weitere Prüfung dieses Sonderbauvorhabens einschließlich der Nachbarbeteiligung hat im Baugenehmigungsverfahren zu erfolgen.

        Bei der Fertigung der Eingabepläne sind die Auflagen der Bahn zu berücksichtigen.

 

2.     Die erforderlichen Stellplätze sind möglichst auch als Tiefgaragenplätze zu erstellen.

 

3.     Der Vorbescheid ist auch dem gegenüberliegenden Nachbarn (Landkreis Traunstein) zuzustellen, da eine Überschreitung der Abstandsfläche über die Straßenmitte nicht ausgeschlossen werden kann.

 

4.     Im Baugenehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass gesunde Wohn- und Büronutzungsverhältnisse insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen des Bahnverkehrs geschaffen werden können.

 

5.     Vor Einreichung des Bauantrages ist die Übernahme der erforderlichen Abstandsflächen mit der Deutschen Bahn zu regeln. Eine Ausfertigung des Gestattungsvertrages ist der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.