Sitzung: 14.12.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig.
Die Doppelgarage ist auf 51 m² Bruttogrundfläche festzusetzen.
Die Erschließung ist im späteren Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.