Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig.

Die Doppelgarage ist auf 51 m² Bruttogrundfläche festzusetzen.

Die Erschließung ist im späteren Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.