Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Anwesend: 21

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Chiemseestraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 920 und 913/2 der Gemarkung Wolkersdorf auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs des Architekten Oberhuber in der Fassung vom 20.02.2018 mit folgenden Maßgaben:

 

1.    Die Geltungsbereiche des Änderungsplans sind entsprechend den tatsächlich bestehenden Grundstücksgrenzen darzustellen.

2.    Die vorhandene Bebauung ist entsprechend dem Katasterplan des Vermessungsamtes darzustellen.

3.    Das Baufenster auf dem Grundstück Fl.nr. 913/2 ist für den östlichen Baukörper um 9,00 m und für den westlichen Baukörper um 6,00 m nach Norden zu vergrößern.

4.    Auf dem Grundstück Fl.nr. 920 ist neben einem Baufenster für das vorhandene Gebäude ein weiteres Baufenster für die Errichtung eines Ausstellungspavillons festzusetzen.

5.    Hierfür sind die erforderlichen Festsetzungen zu treffen, die ein nicht rechteckiges Gebäude mit einer Wandhöhe von max. 4,0m und einem 30 Grad geneigten Pultdach ermöglichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.