Sitzung: 01.03.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Anwesend: 21
Nach
Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Chiemseestraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 920 und 913/2 der Gemarkung
Wolkersdorf auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs des
Architekten Oberhuber in der Fassung vom 20.02.2018 mit folgenden Maßgaben:
1. Die Geltungsbereiche des
Änderungsplans sind entsprechend den tatsächlich bestehenden Grundstücksgrenzen
darzustellen.
2. Die vorhandene Bebauung
ist entsprechend dem Katasterplan des Vermessungsamtes darzustellen.
3. Das Baufenster auf dem
Grundstück Fl.nr. 913/2 ist für den östlichen Baukörper um 9,00 m und für den
westlichen Baukörper um 6,00 m nach Norden zu vergrößern.
4. Auf dem Grundstück Fl.nr.
920 ist neben einem Baufenster für das vorhandene Gebäude ein weiteres
Baufenster für die Errichtung eines Ausstellungspavillons festzusetzen.
5. Hierfür sind die
erforderlichen Festsetzungen zu treffen, die ein nicht rechteckiges Gebäude mit
einer Wandhöhe von max. 4,0m und einem 30 Grad geneigten Pultdach ermöglichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.