Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.    Die weitere Planung des Bahnhofareals hat auf der Grundlage der vom Büro bgsm vorgelegten Varianten 4.1 und 5.1 für das gesamte Areal zu erfolgen. Dabei ist ein öffentliches Parkhaus einzuplanen sowie die Verlegung der Güterhallenstraße vorzusehen. Als Gebietstyp sollte ein „Urbanes Gebiet“ gemäß § 6 a BauNVO festgesetzt werden mit einer Bebauung bis zu 7 Geschossen und einer GFZ für den östlichen Planbereich zwischen 2,14 und 2,20. Die GFZ für den westlichen Planbereich wird im weiteren Planungsprozess festgelegt.

 

2.     Mit den beteiligten Grundstückseigentümern sind städtebauliche Verträge, insbesondere über die Aufteilung der anfallenden Planungskosten, zu schließen.

 

3.     Die Bereitstellung eines angemessenen Anteils von bezahlbarem Wohnraum ist in städtebaulichen Verträgen festzuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten.

 

4.     Das Architekturbüro bgsm München wird für die weitere Planung als geeignet angesehen. Ein entsprechendes Angebot ist anzufordern.

 

5.     Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Gutachten und für die rechtliche Beratung die Rechtsanwaltskanzlei Glock-Lipart-Probst & Partner zu beauftragen.