Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Bauausschuss beschließt für das Vorhaben folgenden Vorbescheid:

 

1.     Das Vorhaben ist planungsrechtlich aufgrund der überwiegend geschlossenen Bauweise in der Umgebung zulässig.

 

2.     Die Auflagen der Kreisstraßenverwaltung sind einzuhalten.

 

3.     Die Zufahrt über das städtische Grundstück Fl.Nr. 580/7 wird nur gestattet, wenn diese Fläche entsprechend der eingereichten Planung als Grün- und Stellplatzfläche gestaltet wird. Die Einzelheiten sind mit dem Liegenschaftsamt und dem Tiefbauamt abzustimmen.

 

4.     Eine Abweichung von der Einhaltung der vollständigen Abstandsfläche an der Nordostseite kann unter der Bedingung zugestimmt werden, wenn der benachbarte Eigentümer den Bauplänen schriftlich zustimmt.

 

5.     Aufgrund der Beeinträchtigung des Lichtraumprofils für LKW´s kann dem Überbau der Balkone im 1. Obergeschoss in der eingereichten Planung nicht zugestimmt werden. Vor Erstellung der Eingabepläne ist mit dem Tiefbauamt zu klären, ob bei Erstellung eines Bordsteines für einen separaten Gehweg auf Kosten des Bauherren ein Überbau für die Balkone bis zu einem bestimmten Ausmaß möglich ist.

 

6.     Das Ausstiegstreppenhaus mit Wintergarten über dem 2. OG muss untergeordnet sein und darf die Maße der Vorbescheidsplanung nicht überschreiten.