Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das beantragte Vorhaben ist hinsichtlich des geplanten Neubaus im Bereich der bestehenden Scheune planungsrechtlich zulässig. Ein Abbruch der Scheune ist auch denkmalrechtlich vorstellbar. Der vorgesehene Turmanbau fügt sich aufgrund der vorgesehenen Wandhöhe von 10.89 m in Verbindung mit der gegebenen Höhenlage des Grundstücks nicht mehr ein und ist daher planungsrechtlich unzulässig. 

Die geplanten Dachanhebungen im Mittelteil sind planungsrechtlich möglich.

 

Für die aufgrund der Denkmaleigenschaft erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis sind noch weitergehende detaillierte Unterlagen vorzulegen, die hinsichtlich der Gestaltung dem Denkmal gerecht werden.