Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1.     Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Vor Erteilung der Genehmigung sind überarbeitete Pläne, die den Anforderungen einer Tiefgarage entsprechen, noch einzureichen.

 

3.     Die Verwaltung wird ermächtigt, sofern die Brandschutzprüfung positiv ausfällt, die Abweichungen gemäß Art. 63 BayBO zu erteilen.

 

4.     Die Verwaltung wird versuchen, mit dem Bauherrn eine Lösung zum Erhalt der Bäume sowie insgesamt zur Verbesserung der Eingrünung und Untergliederung der Stellplätze zu finden.