Sitzung: 17.10.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
1. Das Vorhaben wird unter Einhaltung der
Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Vor Erteilung der Genehmigung sind
überarbeitete Pläne, die den Anforderungen einer Tiefgarage entsprechen, noch
einzureichen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, sofern die
Brandschutzprüfung positiv ausfällt, die Abweichungen gemäß Art. 63 BayBO zu
erteilen.
4. Die Verwaltung wird versuchen, mit dem
Bauherrn eine Lösung zum Erhalt der Bäume sowie insgesamt zur Verbesserung der
Eingrünung und Untergliederung der Stellplätze zu finden.