Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

zu 1.

 

Die Stadt übernimmt in diesem Fall die angefallenen Kosten für die Leistungen des Bauhofes für ARTS.

Der Betrag in Höhe von 1.587 ist im städtischen Haushalt als Zuschuss an ARTS zu verbuchen.

 

Diese Festlegung soll so lange gelten, bis die Klosterkirche als Veranstaltungszentrum nutzbar ist.

 

zu 2.

 

Die Stadt übernimmt die anfallenden Kosten für die Leistungen des Bauhofes für die Absperrdienste des Chiemsee-Triathlon.

 

Diese Festlegung soll bis zum Jahr 2020 für diese Veranstaltung Gültigkeit haben.