Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.