Sitzung: 17.10.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes wird
eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.