Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Bauanfrage wird planungsrechtlich zugestimmt, wenn der städtische Regenwasserkanal auf Kosten des Bauherrn umgelegt wird. Mit den Antragsunterlagen (Entwässerungspläne) ist die Umlegung darzustellen. Der genaue Verlauf ist vorher mit dem Tiefbauamt abzustimmen.

Falls die Immissionsschutzbehörde ein Schallschutzgutachten fordert, ist im Baugenehmigungs-verfahren die Verträglichkeit des Vorhabens mit einem solchen Gutachten nachzuweisen.

Im Übrigen sind die weiteren Detailprüfungen wie Abstandsflächen, Stellplätze und Nachbar-beteiligung im Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.