Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Vorhaben wird vorbehaltlich positiver Stellungnahme der Stadtwerke, unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schule Haslach“ wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB betreffend der Baugrenze erteilt.

 

Von der Einhaltung der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO wird eine Abweichung nach Art. 63 BayBO erteilt.