Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das beantragte Vorhaben zur Erweiterung der Grundschule Haslach wird in der eingereichten Form baurechtlich genehmigt. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen des bestehenden Bebauungsplans wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Für die geringfügige Überlappung der internen Abstandsflächen wird eine Abweichung gemäß Art. 63 BayBO erteilt.

 

Mit den angrenzenden Waldbesitzern sind Vereinbarungen hinsichtlich der Sicherung des notwendigen Windwurfabstandes zu treffen.