Sitzung: 17.05.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Nach
Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Die
Widmung der Staufenstraße ist anzupassen. Sie ist gem. Art. 7 Abs. 1 i. V. m.
Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend Ihrer
Verkehrsbedeutung auf ganzer Länge zur Ortsstraße abzustufen.
Außerdem
ist die Länge auf 854 m zu berichtigen.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die Widmung entsprechend zu bereinigen und das
Umstufungsverfahren durchzuführen.