Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Die Widmung der Staufenstraße ist anzupassen. Sie ist gem. Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend Ihrer Verkehrsbedeutung auf ganzer Länge zur Ortsstraße abzustufen.

Außerdem ist die Länge auf 854 m zu berichtigen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Widmung entsprechend zu bereinigen und das Umstufungsverfahren durchzuführen.