Sitzung: 21.06.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Anwesend: 24
Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen der Stadtwerke Traunstein zur
Kenntnis und würdigt diese wie folgt:
Die im Änderungsplan vorgesehenen Festsetzungen berühren die genannten
Leitungen im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 920 der Gemarkung Wolkersdorf
nicht unmittelbar. Der Grundstückseigentümer wird im Rahmen der notwendigen
nachfolgenden Einzelgenehmigungen selbstverständlich auf diese
Leitungsführungen aufmerksam gemacht und angehalten, die von den Stadtwerken
geforderten notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Eine Änderung der Planfassung ist dadurch nicht erforderlich.
2. Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahme
hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9,
10, 13 a BauGB und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
beschließt der Stadtrat den
Änderungsbebauungsplan im Bereich der
Grundstücke Fl.Nrn. 913/2 und 920 der Gemarkung Wolkersdorf
bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom
28.03.2018
als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung
abzuschließen.