Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Anwesend: 24

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen der Stadtwerke Traunstein zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:


Die im Änderungsplan vorgesehenen Festsetzungen berühren die genannten Leitungen im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 920 der Gemarkung Wolkersdorf nicht unmittelbar. Der Grundstückseigentümer wird im Rahmen der notwendigen nachfolgenden Einzelgenehmigungen selbstverständlich auf diese Leitungsführungen aufmerksam gemacht und angehalten, die von den Stadtwerken geforderten notwendigen Maßnahmen durchzuführen.


Eine Änderung der Planfassung ist dadurch nicht erforderlich.

 

2.     Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahme hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest. Gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10, 13 a BauGB und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den


Änderungsbebauungsplan im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 913/2 und 920 der Gemarkung Wolkersdorf


bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 28.03.2018


als Satzung.


Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.