Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport/Garage entsprechend den vorgelegten Planskizzen wird zugestimmt.

Der auf dem Grundstück vorhandene Altkanal ist auf Kosten des Bauwerbers sachgerecht zu verlegen.

Der für die Erschließung vorgesehene öffentliche Feld- und Waldweg ist auf Kosten des Antragstellers für eine ordnungsgemäße Zufahrt herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Eine Unterhaltungspflicht der Stadt ist nicht gegeben.