Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Bereich des westlichen Bahnhofareals die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Als Gebietstyp soll ein Urbanes Gebiet gemäß § 6 a BauNVO festgesetzt werden.

 

2.     Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Architekturbüro bgsm München entsprechend dem vorgelegten Angebot für die Bauleitplanung zu beauftragen.

        Die vorläufigen Kosten für die notwendigen Gutachten sollen dabei auch durch das Büro festgestellt werden.

 

3.     Die Rechtsanwaltskanzlei Glock Liphart Probst & Partner wird beauftragt, die städtebauliche Grundvereinbarung über die Verteilung der Kosten (Planungs-, Gutachten- und Anwaltskosten) zu erarbeiten und mit den beteiligten Grundstückseigentümern zu verhandeln.

        Bestandteil der Vereinbarung soll auch die Absicht der Stadt zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums sein.

 

4.     Die Aufträge für die notwendigen Gutachten werden durch die Stadt Traunstein vergeben.