Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4, Anwesend: 22

Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.  Es ist ein Umstellungskonzept zu § 2b UStG zu erarbeiten:

  • Analyse der Haushalte sowie Jahresrechnungen hinsichtlich umsatzsteuerlicher Aktivitäten (Einnahmeninventur)
  • Analyse sämtlicher Verträge bzw. Leistungsbeziehungen hinsichtlich der künftigen umsatzsteuerlichen Anforderungen (Vertragsinventur)
  • Steuerliche Analyse der Schnittstellen zu den Beteiligungen
  • Die Buchhaltungssoftware ist an umsatzsteuerliche Erfordernisse anzupassen
  • Entsprechende Schulungsmaßnahmen der Beteiligten sind durchzuführen
  • Fortlaufende Untersuchung geplanter Investitionen im Hinblick auf potentielle Vorsteuerabzüge

 

2.  Es ist zu prüfen, in welchem Jahr die Umstellung auf § 2b UStG erfolgen soll.

 

3.  In der Kämmerei werden zunächst 0,5 neue Planstellen in QE 3 geschaffen. Gleichzeitig ist  

     zu prüfen, inwieweit durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge eine Kompensierung bei Stelle Nr. 20.1 möglich erscheint.

 

4.  Für notwendige steuerfachliche Beratung werden Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000 € bereitgestellt, verteilt auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020.