Sitzung: 26.07.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4, Anwesend: 22
Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Es ist ein Umstellungskonzept
zu § 2b UStG zu erarbeiten:
- Analyse der Haushalte sowie Jahresrechnungen hinsichtlich umsatzsteuerlicher Aktivitäten (Einnahmeninventur)
- Analyse sämtlicher Verträge bzw. Leistungsbeziehungen hinsichtlich der künftigen umsatzsteuerlichen Anforderungen (Vertragsinventur)
- Steuerliche Analyse der Schnittstellen zu den Beteiligungen
- Die Buchhaltungssoftware ist an umsatzsteuerliche Erfordernisse anzupassen
- Entsprechende Schulungsmaßnahmen der Beteiligten sind durchzuführen
- Fortlaufende Untersuchung geplanter Investitionen im Hinblick auf potentielle Vorsteuerabzüge
2. Es
ist zu prüfen, in welchem Jahr die Umstellung auf § 2b UStG erfolgen soll.
3. In der Kämmerei werden zunächst 0,5 neue
Planstellen in QE 3 geschaffen. Gleichzeitig ist
zu prüfen, inwieweit durch den Wegfall der
Straßenausbaubeiträge eine Kompensierung bei Stelle Nr. 20.1 möglich erscheint.
4. Für notwendige steuerfachliche Beratung werden Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000 € bereitgestellt, verteilt auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020.