Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Bauausschuss stellt die Genehmigung für das Vorhaben unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht:

 

1.     Nach der Stellungnahme der Naturschutzbehörde soll der Stall möglichst nah beim Wohnhaus situiert werden.

 

2.     Bei der Planung der Anlagen ist auf das nahegelegene Wasserschutzgebiet besonders Rücksicht zu nehmen (Dichtigkeit der Güllegrube usw.)

 

3.     Die erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ist im Benehmen mit der Naturschutzbehörde mit einem Bepflanzungsplan im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.

 

4.     Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist im Genehmigungsverfahren unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes nachzuweisen.