Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnquartiers mit ca. 50 Wohneinheiten und erdgeschossigen gewerblichen Flächen sowie Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Wolkersdorfer Straße 12 - 18 wird entsprechend den Fragestellungen des Antrags mit folgenden Einschränkungen zugestimmt:

 

-       Die An- und Abfahrt der Tiefgarage sowie die Situierung der Stellplätze sind noch durch ein entsprechendes schallschutztechnisches Gutachten zu untersuchen und die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zu den Nachbargebäuden nachzuweisen.

 

-       Die Baugrundstücke befinden sich in einem allgemeinen Wohngebiet, so dass ausschließlich die im § 4 BauNVO genannten Nutzungen zulässig sind.