Sitzung: 24.10.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den
Plan zur Änderung des Bebauungsplanes „An der Innstraße“
im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 501/45, 501/46, 501/47 und 501/48 der
Gemarkung Wolkersdorf
bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung des Ingenieurbüros Staller vom 03.06.2013 als
Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.