Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Plan zur Änderung des Bebauungsplanes „An der Innstraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 501/45, 501/46, 501/47 und 501/48 der Gemarkung Wolkersdorf

 

bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung des Ingenieurbüros Staller vom 03.06.2013 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.