Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Finanzausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

  1. Die Stadt Traunstein nimmt Kenntnis vom Ratsbeschluss der Gemeinde Grabenstätt vom 29. Juli 2013 eine Zweckvereinbarung (nach Art. 7 ff. KommZG) mit der Stadt Traunstein abzuschließen um die geordnete Abwasserbeseitigung im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Aberg“ sicherzustellen.

 

  1. Zwischen der Großen Kreisstadt Traunstein und der Gemeinde Grabenstätt ist eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 ff. KommZG zu schließen. Vereinbarungszweck ist dabei die Übernahme ausschließlich des Schmutzwassers, das auf dem im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Aberg“ der Gemeinde Grabenstätt liegenden Grundstück T aus FlNr. 828, Gem. Erlstätt, anfallen wird, in die Entwässerungsanlage der Stadt Traunstein (Kanalleitung in der Wolkersdorfer Straße). Die Gemeinde Grabenstätt tritt insoweit ihre hoheitlichen Befugnisse an die Große Kreisstadt Traunstein ab.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung nach Art. 7 ff. KommZG vorzubereiten und mit der Gemeinde Grabenstätt unterschriftsreif abzustimmen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung nach Ziff. 2 zu unterzeichnen.