Sitzung: 18.10.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Die beantragte Abweichung von der Abstandsfläche wird entsprechend dem Antrag befristet für maximal vier Jahre gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet.
2. Die Drahtseilabspannungen auf dem benachbarten Waldgrundstück sind im Einvernehmen mit dem städtischen Forstamt deutlich gegen eine Unfallgefahr zu markieren.