Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Die beantragte Abweichung von der Abstandsfläche wird entsprechend dem Antrag befristet für maximal vier Jahre gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet.

 

2.     Die Drahtseilabspannungen auf dem benachbarten Waldgrundstück sind im Einvernehmen mit dem städtischen Forstamt deutlich gegen eine Unfallgefahr zu markieren.