Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Anwesend: 20

Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.      Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, nach Beendigung der Zweckvereinbarung (Erprobungsphase) im März 2019, als Mitgliedsgemeinde zur Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen beizutreten.

 

2.      Im Rahmen der Mitgliedschaft werden dem Zweckverband die städtischen Befugnisse gem. § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsübertretungen) nach

§ 24 Straßenverkehrsgesetz übertragen.

 

3.      Die Verwaltung berichtet den zuständigen Gremien alljährlich über die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband.