Sitzung: 25.10.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Anwesend: 20
Nach Vorberatung im
Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1.
Der
Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss dem Zweckverband
kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, nach Beendigung der
Zweckvereinbarung (Erprobungsphase) im März 2019, als Mitgliedsgemeinde zur
Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen beizutreten.
2.
Im
Rahmen der Mitgliedschaft werden dem Zweckverband die städtischen Befugnisse
gem. § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung zur Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsübertretungen) nach
§ 24 Straßenverkehrsgesetz
übertragen.
3.
Die
Verwaltung berichtet den zuständigen Gremien alljährlich über die
Zusammenarbeit mit dem Zweckverband.