Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Anwesend: 20

Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Das süd-westliche Teilstück der Erschließungsstraße „Wimpasinger Straße“ (Länge: ca. 402 m) ist gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße öffentlich zu widmen.

 

2.     Die durch das neue Gewerbegebiet entfallende Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Feld- und Holzweg im Engfeld (am Sunkland) und Laim (Lehm-) bichlweg“ soll auf einer Länge von 347 eingezogen werden, da dieses Wegestück nicht mehr existiert.

 

3.     Der neu verlaufende Weg Fl.Nrn. 853/1 und 852/2 ist gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG als öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen.

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Widmungs- bzw. Einziehungsverfahren durchzuführen.