Nachtrag: 18.10.2018

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Bauausschuss stellt die Genehmigung für das beantragte Vorhaben unter Einhaltung der Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes und der Verwaltung in Aussicht.

Vor Erteilung der Baugenehmigung ist eine Haftungsausschlusserklärung wegen der Traunnähe zu Gunsten der Bauaufsichtsbehörde abzugeben.

 

Im Genehmigungsverfahren ist die Sicherung der Abstandsflächen vorzulegen.

 

Falls die Stellplätze auf dem Nachbargrundstück zu liegen kommen, ist entweder eine Grundstücksverschmelzung vorzunehmen oder die Stellplätze sind mit einer Grunddienstbarkeit einschließlich einer beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Traunstein zu sichern.