Nachtrag: 17.10.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Das beantragte Vorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage entsprechend dem Eingabeplan vom 13.09.2013 muss wegen der fehlenden Einfügung hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Wandhöhe abgelehnt werden. Der Bauausschuss sieht die vom beauftragten Architekturbüro vorgelegten geänderten Pläne vom 09.10.2013 aber für genehmigungsfähig an. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage dieser Pläne eine Genehmigung zu erteilen.