Sitzung: 22.11.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Nach
Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Der
Stadtrat wird zukünftig Verfahren zur Aufstellung und Durchführung von
Bauleitplanungen und anderen städtebaulichen Satzungen, die zu einer
Bodenwertsteigerung in nicht unerheblichem Umfange führen, nur dann einleiten,
wenn sich die Planungsbegünstigten zuvor
- zur Bebauung entsprechend den
planungsrechtlichen Festsetzungen und Regelungen innerhalb eines angemessenen
Zeitraums,
- zur Förderung des Wohnungsbaus für
mittlere und untere Einkommensschichten in einem Umfange von 30 v. H. des durch
die Bauleitplanung zugewonnenen Baurechts
- zur Übernahme der von dem
Planungsvorhaben ausgelösten Planungskosten
durch
den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags verpflichten.
Diese
Regelung gilt für alle neu aufgestellten oder in Änderung befindlichen
Bebauungspläne, für die bis zum 01.12.2018 noch kein Satzungsbeschluss gefasst
wurde und die Schaffung von Wohnraum ermöglichen. Der Anteil von 30 v. H.
beschränkt sich dabei auf den tatsächlich gebauten Wohnraumanteil.
Der
Anteil kann dabei in der Form von preisbegünstigten (öffentlich geförderten)
Mietwohnraum, der Abgabe von preisbegünstigten Eigentumswohnungen an Bewerber
des Ansiedlungsmodells der Stadt oder auch in der Zurverfügungstellung von
preisbegünstigten Flächen für soziale Zwecke geleistet werden.
Auf
eine Folgekostenregelung zur Finanzierung des Ausbaus der sozialen
Infrastruktur wird vorerst verzichtet.
Der
Stadtrat behält sich eine Korrektur der vorstehend beschlossenen Vorgehensweise
im Einzelfall vor, falls diese aus rechtlichen Gründen oder aus Gründen der
Angemessenheit gegenüber dem Investor unbillig wäre.