Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat wird zukünftig Verfahren zur Aufstellung und Durchführung von Bauleitplanungen und anderen städtebaulichen Satzungen, die zu einer Bodenwertsteigerung in nicht unerheblichem Umfange führen, nur dann einleiten, wenn sich die Planungsbegünstigten zuvor

 

-       zur Bebauung entsprechend den planungsrechtlichen Festsetzungen und Regelungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums,

 

-       zur Förderung des Wohnungsbaus für mittlere und untere Einkommensschichten in einem Umfange von 30 v. H. des durch die Bauleitplanung zugewonnenen Baurechts

 

-       zur Übernahme der von dem Planungsvorhaben ausgelösten Planungskosten

 

durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags verpflichten.

 

Diese Regelung gilt für alle neu aufgestellten oder in Änderung befindlichen Bebauungspläne, für die bis zum 01.12.2018 noch kein Satzungsbeschluss gefasst wurde und die Schaffung von Wohnraum ermöglichen. Der Anteil von 30 v. H. beschränkt sich dabei auf den tatsächlich gebauten Wohnraumanteil.

 

Der Anteil kann dabei in der Form von preisbegünstigten (öffentlich geförderten) Mietwohnraum, der Abgabe von preisbegünstigten Eigentumswohnungen an Bewerber des Ansiedlungsmodells der Stadt oder auch in der Zurverfügungstellung von preisbegünstigten Flächen für soziale Zwecke geleistet werden.

 

Auf eine Folgekostenregelung zur Finanzierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur wird vorerst verzichtet.

 

Der Stadtrat behält sich eine Korrektur der vorstehend beschlossenen Vorgehensweise im Einzelfall vor, falls diese aus rechtlichen Gründen oder aus Gründen der Angemessenheit gegenüber dem Investor unbillig wäre.