Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Bezüglich der Überschreitung der Baugrenze, der Grundfläche und der Verkaufsfläche sowie hinsichtlich des Verzichtes auf einen Baum bei den beiden Stellplatzreihen mit sieben Stellplätzen werden Befreiungen vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

3.     Bei der Stellplatzreihe an der nördlichen Grundstücksgrenze mit zehn Stellplätzen ist der im Bebauungsplan festgesetzte Baum in der Mitte anzupflanzen.