Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.         Das Ergebnis der Bedarfsumfrage wird zur Kenntnis genommen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, wird die Verwaltung beauftragt, durch entsprechende Planung des Personaleinsatzes zu gewährleisten, dass die Kinderbetreuung in der ersten Augustwoche bedarfsgerecht sichergestellt wird.

 

2.         Die Richtlinien für den Betrieb der Städt. Kindertageseinrichtungen in Traunstein erhalten

            unter Abschnitt 5 Nr. 04 folgende neue Fassung:

            04. Für die Kindertageseinrichtungen gelten folgende Schließzeiten:

Die Einrichtungen sind grundsätzlich an gesetzlichen Feiertagen und über den Jahreswechsel ab 24. Dezember bis 01. Januar geschlossen. Im August sind die Einrichtungen bedarfsgerecht während der ersten Augustwoche geöffnet und schließen dann bis zum 31. August.