Beschluss: Beratungsergebnis

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets an der Industriestraße ist auf die in beiliegendem Lageplan dargestellte Fläche in einem Umfang von ca. 9 Hektar zu beschränken. Die vorliegende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist entsprechend zu überarbeiten, wobei die bisher nicht untersuchten Flächen für die Inanspruchnahme der neuen Kreisverkehrserschließung mit einzubeziehen sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der überarbeiteten saP das förmliche Verfahren mit Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen.

 

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 44 Abs. 1 Ziffer 1 BNatSchG ist bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.

Der Stadtrat geht davon aus, dass bei Abwägung aller Belange die Gewerbegebietsausweisung zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses dient.