Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Eine Verwertung des bisher brachliegenden Grundstücks wird grundsätzlich begrüßt. Auch die Errichtung eines Boardinghouses wird bei Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben befürwortet.

 

Der vorgesehenen Wandhöhe mit 9,00 m wird nicht zugestimmt.

 

Einer Verkürzung der Abstandsflächen nach Süden wird nicht zugestimmt.

 

Einer Ausführung mit einem Flachdach wird nicht zugestimmt.

 

Der vorgesehenen Fassadengestaltung mit Sichtbetonwänden wird nicht zugestimmt.

 

Die Vorgaben der schalltechnischen Untersuchung sind als Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.