Sitzung: 29.05.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Die beantragte Tektur wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Für die unter Punkt 1 – 3 beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird eine Befreiung erteilt.
3. Für die unter Punkt 4 beantragte Abweichung kann lediglich für den Bereich entlang der unter Punkt 1 genehmigten Stützmauer auf einer Länge von 45 m eine Befreiung für die Ausweitung des Freilagers bis an die Stützmauer erteilt werden.