Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Die beantragte Tektur wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Für die unter Punkt 1 – 3 beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird eine Befreiung erteilt.

 

3.     Für die unter Punkt 4 beantragte Abweichung kann lediglich für den Bereich entlang der unter Punkt 1 genehmigten Stützmauer auf einer Länge von 45 m eine Befreiung für die Ausweitung des Freilagers bis an die Stützmauer erteilt werden.