Sitzung: 14.11.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben ist
planungsrechtlich zulässig. Die Baugenehmigung wird vorbehaltlich der
Stellungnahme der Bahn und des Nachweises der Lärmverträglichkeit in Aussicht
gestellt.
2. Im Baugenehmigungsverfahren sind bei einer
Grundstücksteilung die Zufahrt- und Kanalrechte grundbuchrechtlich
einschließlich einer beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt
Traunstein zu sichern.
3. Falls vorhandene Stellplätze sowie der für
die Wohnanlage erforderliche Kinderspielplatz durch die neue Bebauung entfallen
oder eingeschränkt werden, müssen diese an anderer Stelle des Baugrundstückes
wieder zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Eingabeplan zeichnerisch
darzustellen.