Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Baugenehmigung wird vorbehaltlich der Stellungnahme der Bahn und des Nachweises der Lärmverträglichkeit in Aussicht gestellt.

 

2.     Im Baugenehmigungsverfahren sind bei einer Grundstücksteilung die Zufahrt- und Kanalrechte grundbuchrechtlich einschließlich einer beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Traunstein zu sichern.

 

3.     Falls vorhandene Stellplätze sowie der für die Wohnanlage erforderliche Kinderspielplatz durch die neue Bebauung entfallen oder eingeschränkt werden, müssen diese an anderer Stelle des Baugrundstückes wieder zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Eingabeplan zeichnerisch darzustellen.