Sitzung: 14.11.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Dem Antrag auf Vorbescheid wird
planungsrechtlich zugestimmt.
2. Die aufgrund der Nähe zum Denkmal Axdorfer
Straße 4 erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Abs.1 DschG wird
erteilt.