Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Gegen die geplanten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen bestehen von Seiten der Stadt Traunstein keine Bedenken aufgrund der Innenbereichslage und des vorhandenen Gewerbegebietes. Die Stadt geht dabei davon aus, dass es sich um keinen erheblich belästigenden Gewerbebetrieb handelt. Dies ist im immissionsschutzrechtlichen Verfahren festzustellen.

 

2.     Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 BauGB erteilt.

 

3.     Es ist noch ein Stellplatznachweis mit Berechnung und zeichnerischer Darstellung der Parkplätze vorzulegen.

 

4.     Es wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung von der Schmidhamer Straße über eine Privatstraße erfolgt. Die privatrechtliche Sicherung ist für den Betrieb weiterhin aufrecht zu erhalten.