Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Planungs- und Finanzausschuss fasst der Stadtrat der Stadt Traunstein folgenden Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 BauGB für das Gebiet des qualifizierten Bebauungsplanes „Traunstorf-Nordost“ die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften der §§ 45 – 79 BauGB an. Der Umgriff des geplanten Gebietes entspricht den Flächen des Bebauungsplans-Entwurfs des Planungsbüros plg Planungsgruppe Strasser + Partner, Traunstein in der Fassung vom 21.03.2019.
Das Umlegungsgebiet umfasst demnach die Flächen bzw. Teilflächen folgender Grundstücke: Flst.-Nr. 592, 592/1, 592/2, 683/1, 686/1, 686/2, 694 und 697, jeweils der Gemarkung Wolkersdorf.

 

2.    Die Durchführung der Baulandumlegung wird nach § 46 Abs. 4 BauGB dem Vermessungsamt Traunstein übertragen.

 

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Vermessungsamt Traunstein die entsprechende Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung abzuschließen.

 

4.    Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Grundeigentümern im Plan- und Umlegungsgebiet eine städtebauliche Vereinbarung mit u.a. den oben genannten Inhalten zu schließen.