Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Abstandsflächen (auf Nord-, Süd- und Ostseite) wird entsprechend der vorgelegten Begründung den drei Abweichungsanträgen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO nur zugestimmt, wenn sämtliche Nachbarunterschriften vorliegen.