Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

Hinsichtlich der Überschreitung der internen Abstandsflächen auf der West- und Südseite des Neubaus wird entsprechend der vorgelegten Begründung eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zugelassen.

 

Der genaue Stellplatzbedarf ist noch abschließend zu klären.