Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird entsprechend der vorgelegten Begründung eine Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen.