Sitzung: 12.09.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird entsprechend der vorgelegten Begründung eine Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen.