Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1.      Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.      Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes werden für die Garage und den Freisitz Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erteilt, da die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt werden.