Sitzung: 12.09.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes
werden für die Garage und den Freisitz Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2
Baugesetzbuch erteilt, da die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt
werden.